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   BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90   

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https://dejure.org/1991,597
BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90 (https://dejure.org/1991,597)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90 (https://dejure.org/1991,597)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 (https://dejure.org/1991,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1991, 171
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Im übrigen kann die Aussage der Beschwerdeführer selbst unter der Voraussetzung einer Gerichtskundigkeit des Umstandes, daß Jeziden nicht in Anwesenheit von Angehörigen anderer Religionen beten, zwanglos so ausgelegt werden, daß mit dem öffentlichen Beten das gemeinsame Beten von Jeziden - im Gegensatz zu Einzelgebeten - gemeint war (vgl. auch BVerfGE 81, 58 [59]), welches verboten gewesen sein soll.

    Die Frage der inländischen Fluchtalternative für Jeziden (vgl. BVerfGE 81, 58 ) hat das Gericht nach den Urteilsgründen ausdrücklich offengehalten, auch wenn es im Anschluß hieran längere Betrachtungen in der Art eines "obiter dictum" darüber anstellt, daß deren Voraussetzungen vorlägen.

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit der Unbegründetheit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Gericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Unter welchen Voraussetzungen sich eine Klage als offensichtlich aussichtslos erweisen kann, läßt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Insoweit haben die Beschwerdeführer nicht hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung vorgetragen (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Mit ihm entfällt ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über einen zuvor etwa bestehenden Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe (vgl. BVerfGE 81, 347 [362]).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Unter bestimmten - hier nicht bedeutsamen - weiteren Voraussetzungen kann danach nämlich ein einzelner Gruppenangehöriger begründete Verfolgungsfurcht auch aus den gegen andere Gruppenangehörige und damit gegen die Gruppe selbst gerichteten Übergriffen herleiten (vgl. BVerfGE 54, 341 [358 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Diese Beurteilung ergibt im vorliegenden Fall jedoch, daß das Verwaltungsgericht die ihm gezogenen Grenzen und insbesondere den ihm zu belassenden Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]) überschritten hat.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der Offensichtlichkeit der Unbegründetheit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Gericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Ob andere Tatsachen vorliegen, die die Beurteilung des Vorbringens der Beschwerdeführer als offensichtlich unbegründet rechtfertigen würden, prüft das Bundesverfassungsgericht regelmäßig nicht nach; Umstände, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]), sind jedenfalls nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 1384/90
    Damit hat es weder die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrages (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 402 ff. ZPO ) eingehalten noch den für Asylverfahren geltenden verfassungsrechtlichen Einschränkungen der Ermessensausübung (vgl. hierzu BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, S. 161 [164 f.]) genügt.
  • BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93

    Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr

    Im übrigen beachtet das Verwaltungsgericht nicht, daß nach dem Gesetz (vgl. §§ 24, 25 AsylVfG ) die Anhörung im Rahmen der Vorprüfung durch das Bundesamt die Gelegenheit für den Asylsuchenden ist, sich erschöpfend und substantiiert zu seinem Asylbegehren zu äußern; für die Bewertung zuvor gemachter Äußerungen hat zu gelten, daß nur nachgewiesene und unaufklärbare Widersprüche oder Unrichtigkeiten Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit eines Asylsuchenden zulassen (vgl. Kammerbeschluß vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >175<).
  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage

    Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil der Asylbewerber erst gegenüber dem Bundesamt zur umfassenden Darlegung seines Verfolgungsschicksals verpflichtet ist, eine Präzisierung der zuvor gemachten Angaben ihm folglich nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >175<).

    Im neuen Termin hätte dann - etwa in Form einer Parteivernehmung oder der in Asylsachen gebräuchlichen informatorischen Befragung - weiter aufgeklärt werden können (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 171 >174<).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Ein Absehen von einer solchen Anordnung kann unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs nur dann von Bedeutung sein, wenn der hiervon betroffene Beteiligte mit der aus seinem Nichterscheinen abgeleiteten Annahme einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht zu rechnen brauchte, vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, InfAuslR 1991, 171 (174), sowie Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, DVBl. 1994, 1403 (1404), und sich deshalb die getroffene klageabweisende Entscheidung für ihn als überraschend darstellt, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, BVerwGE 36, 264 (266 f.).

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, aaO; Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, aaO; BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, aaO; Urteil vom 19. März 1976 - VI C 5.75 -, aaO.

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